Hausordnung TC Bous

Hausordnung Clubhaus TC Schwarz-Weiß Bous 1927 e.V.

Gültig für alle Mitglieder, Besucher und Gäste

Das Clubhaus des TC Bous ist ein Treffpunkt für ein geselliges Beisammensein und dient als Ort der Entspannung nach sportlicher Betätigung. Es ist Eigentum aller Clubmitglieder. Hieraus ergibt sich für jedes Clubmitglied und für alle Besucher die Pflicht zur schonenden und pfleglichen Behandlung der gesamten Anlage und deren Einrichtungen. Gäste des TC Bous sind herzlich willkommen und werden als solche respektvoll behandelt.

Um einen reibungslosen Ablauf und ein angenehmes Miteinander im Clubhaus und auf der gesamten Tennisanlage zu gewährleisten, gelten folgende Regeln:

  1. Betreten des Clubhauses
  • Das Betreten des Clubhauses und der Sanitärräume mit Sandplatzschuhen ist nicht gestattet.
  • Es sind saubere Schuhe zu verwenden.
  • Die Nutzung der Terrassentür ist während der Heizperiode zu vermeiden.
  1. Tennistaschen
    • Tennistaschen, Tennisschläger und Tennisschuhe dürfen nicht auf Stühle oder Tische gelegt werden, weder im Clubhaus noch auf der Terrasse. Dabei geht es um Sauberkeit, Hygiene und das Freihalten von Laufwegen und Vermeidung von Stolperfallen.
    • Dies gilt auch für den Vorraum der Sanitärräume, sowie den Eingangsbereich.
    • Grundsätzlich können Tennisutensilien in den Umkleideräumen gelagert werden. Sollte dies nicht möglich sein, empfehlen wir die Ausrüstung zum Fahrzeug zu bringen.
  2. Rauchverbot
    • In den Innenräumen des Clubhauses gilt ein absolutes Rauchverbot
  3. Nutzung von Räumen
    • Küche, Lagerräume und sonstige Nebenräume dürfen ausschließlich vom Vorstand oder autorisierten Personen betreten werden.
    • Die Nutzung des Clubhauses ist nur bei Anwesenheit der Clubwirtin, deren Mitarbeiterinnen, bzw. in Abstimmung mit dem Vorstand gestattet.
  4. Lautstärke
    • Während offizieller Tennisspiele ist die Lautstärke im Clubhaus und auf der Terrasse so anzupassen, dass die Spieler nicht gestört werden.
  5. Umgang mitMobiliar
    • Mit dem gesamten Inventar ist pfleglich und verantwortungsvoll umzugehen.
  6. Weisungsrecht
    • Den Anweisungen des Vorstands sowie des Clubhauspersonals ist jederzeit von Mitgliedern und Gästen Folge zu leisten.

Der Vorstand bedankt sich für ein kooperatives Miteinander.